Berufsbild des Fliesenleger

Berufsbild des Fliesenleger

Was macht ein Fliesenleger alles?

Darunter versteht man die Zusammenfassung der Tätigkeiten,
der Fertigkeiten und Kenntnisse, die zu einem bestimmten Beruf gehören.

Die Grenzen zwischen benachbarten Berufen sind oft fließend.

Als Beispiel seien die Berufe Fliesenleger, Estrichleger und Stuckateur genannt.

Der Fliesenleger greift in beide Berufe ein; er stellt sowohl (Zement-) Estriche als auch Putze 
für das Dünnbettverfahren her.
Seit dem 21.05.1977 gilt die Verordnung über das Berufsbild und die Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger.

Darin aufgeführt sind Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten.

(1) Dem Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:

 1. Ausarbeitung von Werk- und Verlegeplänen sowie Ausführung von Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten einschließlich der Herstellung von notwendigen Dämm- und Speerschichten,
Putz-Untergründen und Estrichen.
 2. Herstellung und Aufstellen von Trennwänden sowie Einbau von Fertigteilen.
 3. Herstellung von chemisch beständigen Belägen.

(2) Dem Fliesen-, Platten- Mosaikleger-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:

 1. Kenntnisse über Bauphysik;
 2. Kenntnisse über Wärme-,Schall- und Feuchtigkeitsschutz;
 3. Kenntnisse der Massenberechnungen;
 4. Kenntnisse der Ansetz- und Verlegetechniken für Fliesen, Platten und Mosaik sowie der
Verankerungstechniken für Platten;
 5. Kenntnisse der Ausführung von chemisch beständigen Belägen;
 6. Kenntnisse über Eignung von Untergründen für Beläge;
 7. Kenntnisse über Farblehre und Gestaltung;
 8. Kenntnisse der Bau- und Hilfsstoffe;
 9. Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung,des Arbeitsschutzes und der      
Arbeitssicherheit;
10.Kenntnisse der einschlägigen DIN-Normen und der Verdingungsordnung für Bauleistungen sowie über die Vorschriften der Bauaufsicht;
11.Anfertigen und Lesen von Entwurfskizzen sowie von Werk- und Detailzeichnungen;
12.Übertragen von Höhen und Aufteilen von Flächen;
13.Prüfen und Vorbereiten von Untergründen;
14.Zubereiten von Mörtel sowie Verarbeiten von Dünnbettmörtel und Kleber;
15.Herstellen von Unterputzen und Estrichen;
16.Herstellen und Aufstellen von Trennwänden;
17.Versetzen von Glasbausteinen;
18.Einmauern von Einbauteilen;
19.Messen,Teilen,Schleifen und Bohren von Fliesen und Platten;
20.Ansetzen und Verlegen von Fliesen,Platten und Mosaik sowie Verankern von Platten;
21.Einbauen von Formstücken;
22.Herstellen von chemisch beständigen Belägen;
23.Ausfugen der Beläge sowie Anlegen und Verfüllen von Dehnungs- und Trennfugen;
24.Anarbeiten der Beläge an Bau- und Einbauteile sowie Herstellen von elastischen Anschlussfugen;
25.Verarbeiten von Stoffen zur Wärme- und Schalldämmung, sowie zum Feuchtigkeitsschutz;
26.Aufstellen einfacher Arbeits- und Schutzgerüste;
27.Warten der Maschinen und Geräte sowie Instandhalten der Werkzeuge.

Zusammenfassung:
Für die Bauwirtschaft ist die Stufenausbildung festgelegt.
Sie dauert 36 Monate und besteht aus zwei Stufen.
Stufe I dient-im ersten Jahr-der breiten beruflichen Grundbildung;
im zweiten jahr der allgemeinen beruflichen Fachbildung.

Am Schluss steht die Prüfung zum Ausbaufacharbeiter.

Stufe II dient der besonderen beruflichen Fachbildung.
Sie dauert 12 Monate.

Am Schluss steht die Prüfung zum Fliesenleger.
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